Wird das Kind z.B. vor Kursstart krank oder kann aus einem anderen wichtigen Grund nicht teilnehmen, rufen Sie uns bitte an. Wir versuchen, den Kurs aus der Warteliste zu besetzen. Gelingt das, erhalten Sie anteilig die Kursgebühr erstattet, allerdings abzüglich einer Verwaltungsgebühr von 20 €. Wir können allerdings keine Garantie dafür geben.
Nach dem ersten Kurstermin haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Wenn Sie uns den Abbruch bis zum Folgetag 15.30 Uhr mitteilen, versuchen wir den Platz aus der Warteliste zu belegen. Gelingt dies, erstatten wir Ihnen anteilig die Kursgebühr abzüglich dem Preis für die erste Stunde und einer Verwaltungsgebühr von 5 €.
Wird das Kind während der Kurszeit krank, kann ein Geschwisterkind oder ein befreundetes Kind den Platz belegen. Wir bitten Sie, dies selbst zu organisieren und uns mitzuteilen. Je nach Kursfortschritt können wir auch versuchen, ein Kind von der Warteliste nachrücken zu lassen. Nur wenn der Platz belegt wird, ist eine anteilige Erstattung aus Kulanz möglich.