Winterpause im Schwimmbad und im Büro

Vom 22.12.2025 bis einschl. 09.01.2026 setzen alle regulären Kurse aus.
In der Zeit vom 05.01. bis 09.01.2026 finden Ferienkurse bei Andre statt - es gibt noch wenige Plätze unter "Kursarten - Ferienkurse". 

Unser Büro ist bis 04.01.2026 geschlossen, ab 05.01. sind wir eingeschränkt erreichbar (am besten per E-Mail). Ab dem 12.01.2026 läuft wieder alles wie gewohnt.

Schöne Winter-/Weihnachts-/Urlaubszeit,
Euer FiSch! Team



FiSch! - Schwimmkurse

finden einmal pro Woche statt oder
in den Ferien als Intensivkurse an 5 bis 10 Tagen in 1-2 Wochen                             

Wenn neben dem Kurs "Buchen" steht, ist ein Platz frei. Wird "Info-Agent" oder "Warteliste" angezeigt, sind alle Plätze belegt.

Ziel dieser Website ist es, digitale Inhalte so bereitzustellen, dass sie für alle Besucher unabhängig von individuellen Fähigkeiten uneingeschränkt zugänglich sind. Grundlage dafür sind die gesetzlichen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie die technische Norm EN 301 549, welche die europäische Richtlinie (EU) 2019/882 konkretisiert.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website:
https://www.fisch.team


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist mit den Anforderungen der EN 301 549 in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1), Konformitätsstufe AA, derzeit weitestgehend vereinbar. Einzelne Inhalte werden noch überarbeitet, um eine vollständige Barrierefreiheit zu gewährleisten.


Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 08.05.2025 auf Basis einer internen Bewertung gemäß den Kriterien des WCAG-Standards erstellt. Eine weiterführende Prüfung durch externe Stellen ist zu einem späteren Zeitpunkt geplant.


Feedback und Kontakt

Sollte auf dieser Website eine Barriere auffallen oder sollten Inhalte schwer zugänglich oder unverständlich sein, wird um eine entsprechende Rückmeldung gebeten.

Kontakt für Rückmeldungen zur Barrierefreiheit:
barriere@kurs.software


Schlichtungsverfahren

Sollte auf Rückmeldungen keine zufriedenstellende Antwort erfolgen, besteht die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) einzuleiten.

Weitere Informationen unter:
Zur Schlichtungsstelle BGG (öffnet neues Fenster)